Die stundenweise Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – was ist das?

 

Kann die Pflegekraft wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen, beteiligen sich die Pflegekassen im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege an den Kosten der Ersatzpflege.

 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

 

Einzige Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

Welche Möglichkeiten der Ersatzpflege bestehen?

 

Die Verhinderungspflege kann im häuslichen Bereich durch private Pflegepersonen und Pflegedienste erbracht werden. Sie kann ebenfalls außerhalb der häuslichen Umgebung in Pflegeeinrichtungen erfolgen.

 

In welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten?

 

Die entstandenen Kosten für private „Ersatz“-Pflegepersonen werden bis zu einem Betrag in Höhe von 1.550,00 EUR erstattet.

Wird die Verhinderungspflege durch Personen erbracht, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, werden die Kosten bis zur Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe übernommen. Werden zusätzlich Mehrkosten – zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall– nachgewiesen, können diese ebenfalls bis zu dem gesetzlich festgelegten Gesamtbetrag von maximal 1.550,00 EUR erstattet werden.

Wird die Pflege durch Ersatzpflegekräfte (Pflegedienst, Pflegeeinrichtung) sichergestellt, werden die entstandenen pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.550,00 EUR übernommen.

Leistungen für Verhinderungspflege dürfen für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bezahlt werden.

 

Was passiert in dieser Zeit mit meinem Pflegegeld?

 

Für die Zeit der Verhinderungspflege, mit Ausnahme des ersten und letzten Tages, wir das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

 

Was ist die stundenweise Verhinderungspflege?

 

Von stundenweiser Verhinderungspflege wird gesprochen, wenn die Pflegeperson stundenweise verhindert ist und die Ersatzpflege an weniger als 8 Stunden täglich erbracht wird. In diesen Fällen wird das Pflegegeld für die Tage der stundenweisen Verhinderungspflege in voller Höhe weiter gezahlt. Dies gilt nicht, wenn die Pflegeperson beispielsweise wegen einem mehrtägigen Erholungsurlaub oder stationären Krankenhausaufenthalt verhindert ist.

 

Wie kann ich diese Leistung erhalten?

 

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Verhinderungspflege mit Ihrer Pflegekasse / Krankenkasse in Verbindung zu setzen, damit Sie detailliert beraten und über die Höhe der Leistungen informieren werden können. Die meisten Kassen haben Ihre Anträge auch als Onlineformular auf Ihren Internetseiten.

Sie suchen eine private und gut organisierte Betreuung mit Pflegekräften aus Ihrer Nähe?

 Rufen Sie gerne an und informieren Sie sich.

040/471 952 22 0